Sinn einer gesetzlichen Rauchmelderpflicht

Rauchmelder als Lebensretter in der Wohnung

Haus in FlammenAktuell wird viel über den Sinn oder Unsinn einer gesetzliche Rauchmelderpflicht diskutiert. Fakt ist jedoch: Rauchmelder retten leben!

Täglich kommt es in Deutschland zu Bränden in unterschiedlichen Dimensionen: angefangen beim Kellerbrand, über Fettbrände bis hin zum Zimmerbrand oder kompletten Wohnungsbränden. Das Feuer und der Rauch bilden dabei nicht nur eine Gefahr für Ihr Eigentum, sondern viel entscheidender – für Menschen! Nach Schätzungen sterben pro Jahr ca. 500 Menschen bei Feuern. 70 Prozent davon werden in der Nacht vom Feuer überrascht und getötet. Die große Gefahr ist hier, den Brand nicht rechtzeitig zu bemerken.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass es in 90 Prozent der Fälle nicht die Flammen selbst sind, die zum Tod führen, sondern die giftigen Rauchgase. Hier genügen oft nur wenige (2 bis 3) Atemzüge, um tiefe Bewusstlosigkeit hervorzurufen. Vor allem im Schlaf bemerkt man allerdings diese Rauchentwicklung nicht bzw. oft erst zu spät.

Durch die Montage von Rauchmeldern (auch bekannt unter: Rauchwarnmelder oder Brandmelder) bekommen Sie die Chance, Ihr Leben und das Ihrer Familie im Brandfall zu retten. Statistisch ist nämlich bewiesen, dass in den meisten Fällen ein Rauchmelder den Tod von Menschen hätte verhindern können. Aus diesem Grund fordern Feuerwehren und Verbände auch die Einführung einer flächendeckenden Rauchmelderpflicht.

Der Aktuelle Stand der gesetzlichen Regelung

BrandschutzordnungViele Bundesländer (März 2013: 11 von 16 Bundesländer) schreiben Rauchmelder für Privathaushalte vor. Die Gesetze zur Rauchmelderpflicht für Privathaushalte sind dabei in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt. Seit dem 01.01.2013 gibt es auch eine Rauchmelderpflicht in Bayern. Mit Bekanntgabe des “Gesetzes zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Baukammerngesetzes” im Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23/2012 vom 17.12.2012 (S. 633ff) ist der Einbau von Rauchwarnmeldern in Bayern ab dem 01.01.2013 in Neubauten gesetzlich verpflichtend. Für die Nachrüstung bestehender Wohnungen läuft eine Übergangsfrist bis 31.12.2017.

Das bedeutet für Sie konkret folgendes:

  • Geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)
  • In Wohnungen von Neubauten oder genehmungspflichten Umbauen müssen ab 01.01.2013 Rauchmelder angebracht werden
  • Es muss mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer sowie in jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt, montiert werden
  • Die Nachrüstpflicht für bereits bestehende Wohnungen läuft bis 31.12.2017 – danach müssen auch hier Rauchmelder angebracht sein
  • Der Vermieter ist für den Einbau der Rauchmelder zuständig, in Mietwohnungen ist die Wartung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft allerdings Aufgabe des Mieters (außer es wird vertraglich anders geregelt)

Lassen Sie nichts anbrennen! Ein Rauchmelder kann Leben retten, wenn er richtig installiert ist!

Reagieren Sie jetzt und rüsten Sie Ihre Wohnung auf. Unser Team unterstützt Sie bei der Beschaffung, fachgerechten Montage, Wartung und Bereitsstellung der Rauchmelder. Dabei achten wir für Sie auf alle relevanten Punkte. Unter anderem z.B. auf die korrekte Anbringung der Rauchmelder an der Decke, möglichst in der Raummitte mit Mindestabstand zu Wänden und Raumtrennern. Gerne planen wir gemeinsam mit Ihnen im Vorfeld, wo eine Rauchmelder-Installation sinnvoll und notwendig ist, damit – im Falle eines Brandes – der entstehende Rauch den Brandmelder so früh wie möglich erreicht. Denn im Brandfall zählt jede Sekunde und je frührer ein Brandmelder einen Alarm (i.d.R. einen schrillen Ton) auslöst, desto eher sind die Bewohner gewarnt und können reagieren. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen die Vor- und Nachteile von verschiedenen Rauchmelder-Typen auf und beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Brandschutz ausführlich und kompetent.

In folgenden Räumen müssen Sie künftig eine Wohnung überwachen:

  • Rauchmelder in Kinderzimmern
  • Rauchmelder in Schlafzimmern (auch Gästezimmern)
  • Rauchmelder für Flure, die als Rettungswege dienen

Empfohlen wird darüber hinaus die Installation:

  • mind. 1 Rauchmelder auf jeder Ebene eines Hauses

Nicht sinnvoll ist die Installation von Rauchwarnmeldern:

  • in Küchen und Nassräumen (wegen Fehlalarmgefahr durch z.B. Wasserdampf)

Zudem sollten Sie überlegen:

  • eine (Funk-)Vernetzung zwischen den Brandmeldern herzustellen, damit alle Warnmelder aktiviert werden, wenn ein Gerät einen Alarm auslöst (besonders relevant bei mehreren Stockwerken)

Wichtig: Es dürfen nur zugelassene Rauchmelder verwendet werden, die bestimmte Normen erfüllen. In der Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder DIN 14676 sind beispielsweise die Erfahrungen zur Planung, Montage und Wartung aus vielen Jahren zu einem Regelwerk zusammengefasst. Diese DIN 14676 gilt im Gegensatz zur europäischen Norm DIN EN 14604 nur in Deutschland verbindlich.

Gerne berät Sie dazu und zu allen weiteren Fragen rund um das Thema Brandschutz und Rachmelder unser qualifiziertes Fachpersonal.

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Telefon: 0 91 07 / 92 49 781
Telefax: 0 91 07 / 92 49 782

P.S. Wir verwenden für den Einbau nur zuglassene, qualitativ hochwertige Brandmelder, die mehrere Jahre halten (ohne Batterietausch).