Was bedeutet die Energieeinsparverordnung für Sie?

Je nach alter Ihrer Heizung kann es sein das ein Austausch bzw. eine Sanierung Ihrer Heizung fällig wird. Dabei entscheidend ist stets das Baujahr Ihres Wärmetauschers, welcher nicht älter als 30 Jahre sein darf.

Alter der Heizung herausfinden

  • Prüfen Sie das Typenschild der Heizung auf Ihrem Heizkessel bzw. Heizungssystem
  • Lesen Sie das Prüfprotokoll des Schornsteinfegers

Wichtiger Hinweis

Das Baujahr Ihres Wärmetauschers ist stets der entscheidende Faktor!

Ausnahmen

Wie immer gibt es auch hier bestimmte Ausnahmeregelungen. Dazu würden wir Sie bitten direkt Kontakt mit uns aufzunehmen – um eine Klärung des Sachverhaltes für Ihr Heizungssystem realisieren zu können. Alternativ können Sie auch hier die entsprechenden Informationen eigenständig recherchieren und sich anschließend bei Rückfragen gerne an uns wenden.

Sie sind betroffen – Was ist nun zu tun?

Ihre Heizung bzw. Ihr Heizkessel ist älter als 30 Jahre und muss laut Energieeinsparverordnung dringend ausgetauscht werden? Kein Problem. Kontaktieren Sie uns einfach hier. Wir prüfen Ihre Heizung und unterbreiten Ihnen anschließend gerne ein Angebot für einen Austausch nach Ihren Wünschen. Gerne beraten wir Sie umfassend zu vorliegender Thematik.

Kontaktieren Sie uns!

Gerne erstellen wir Ihnen dann auf Wunsch dieser Angaben eine konkrete Kostenschätzung bzw. ein Angebot für eine Heizungssanierung oder einen Austausch je nach Rahmenbedingungen.  Natürlich können Sie uns selbstverständlich jederzeit auch hier unter: 09107 92 49 781 kontaktieren. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

Ihr Gebäudetechnik Güllich Team

 

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Hinweis

Die hier aufgeführten Informationen dienen lediglich der Information und sind nicht als Rechtsberatung oder verbindliche Gesetzesauslegung zu verstehen. Bitte recherchieren Sie verantwortungsbewusst selbst und bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil.