In unserer langjährigen Arbeit als Gebäudetechnik Betrieb mit Fokus aus Heizungs- & Sanitärtechnik stoßen wir bei unseren Kunden immer wieder auf dieselbe Frage:

Ist die Heizungssanierung steuerlich absetzbar?

Die Antwort hierauf lautet: Ja. Teilweise ist eine Heizungssanierung steuerlich in der privaten Einkommenssteuererklärung absetzbar. Allerdings nicht vollständig. So dürfen vom veranschlagten Grenzbetrag von 28.550 EUR ca. 20% geltend gemacht werden, allerdings nur die eigentliche Handwerkerleistung – nicht die Heizungsanlage selbst.

In diesem Falle entspräche das bei 20% einer Summe von 5712 EUR welche von der Steuer absetzbar ist. Die Handwerksleistungen fallen hier also im Üblichen unter die durch das Bundesfinanzamt geregelten „Dienstleistungen im privaten Haushalt“ und sind somit absetzbar.  Geregelt ist dies in § 35a im Einkommenssteuergesetz (EStG).
Für detaillierte Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.

Heizungssanierung Förderung

Neben der genannten steuerlichen Absetzbarkeit bei Heizungssanierungen im Altbau, gibt es auch staatlich gestützte Zuschüsse und Fördermöglichkeiten via KFW Bank und BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Hier gilt es im Üblichen sich umfassend zu informieren und mit den eigenen Rahmenbedingungen abzugleichen. Anbei finden Sie hierzu weiterführende Informationen.

Heizungssanierung Kostenschätzung

  • Welche Anforderungen und Wünsche hat die betroffene Person?
  • Wie kann die Finanzierung gestaltet werden?
  • In welchem Zeitraum werden Sie das neue Badezimmer benötigen?
  • Besteht eine Ausweichslösung für das Badezimmer während der Sanierungsarbeiten?

Um die Kosten für eine Heizungssanierung explizit abschätzen zu können benötigen wir einige Grundinformationen von Ihnen bzw. der betroffenen Immobilie:

  • Welches Heizungssystem ist derzeit bei Ihnen installiert?
  • Können Sie uns hierfür den Heizungstyp nennen?
  • Welche Grundfläche sowie Quadratmeterzahl und Stockwerke umfasst die betroffene Immobilie?
  • In welchem Baujahr wurde der Altbau erbaut?

Kontaktieren Sie uns!

Gerne erstellen wir Ihnen dann auf Wunsch dieser Angaben eine konkrete Kostenschätzung bzw. ein Angebot für eine Heizungssanierung oder einen Austausch je nach Rahmenbedingungen. Natürlich können Sie uns selbstverständlich jederzeit auch hier unter der Telefonnummer: 09107 92 49 781 kontaktieren. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

Ihr Gebäudetechnik Güllich Team

 

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Hinweis

Die hier aufgeführten Informationen dienen lediglich der Information und sind nicht als Rechtsberatung oder verbindliche Gesetzesauslegung zu verstehen. Bitte recherchieren Sie verantwortungsbewusst selbst und bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil.